Gebühren

Gebühren

Erstanamnese

Für die Erstanamnese planen Sie bitte ca. 1-2 Stunden Ihrer Zeit ein, hier wird in ruhiger Atmosphäre auf Sie und Ihre Krankheitsgeschichte ausführlich eingegangen. Ausnahme ist die Behandlung im Akutfall, diese nehmen deutlich weniger Zeit in Anspruch. Die Kosten für die Erstanamnese belaufen sich auf 85 €.
Die naturheilkundliche Behandlung bedarf Zeit und je nach Krankheitsbild sind Verlaufskontrollen in unterschiedlichen Abständen notwendig, je nach Art und Schwere der Erkrankung.

Weiterführende Behandlungen

Die Preise in meiner Praxis orientieren sich an den Beträgen der derzeit aktuell gültigen Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker. Vorab ist eine exakte Kostenaufstellung aufgrund des individuellen Behandlungsablaufes leider nicht möglich.

Die Rechnung erhalten Sie – je nach Aufwand – entweder sofort oder auf dem Postweg.

Telefonische Beratungsgespräche werden ja nach Zeitaufwand von mir nach der Gebührenordnung für HP (GebüH) abgerechnet. Kurze Telefonate berechne ich in der Regel nicht. Sind die Telefonate jedoch zeitaufwändiger oder erfordern von mir im Anschluss eine erneute Fallanalyse, dann bitte ich Sie um Verständnis, wenn ich meinen Aufwand angemessen in Rechnung stelle.

Ein mit Ihnen verabredeter Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Im Verhinderungsfall erwarte ich von Ihnen den vereinbarten Termine frühstmöglich oder aber spätestens 24 Stunden vorher absagen. Ich werde Ihnen ansonsten ein Ausfallshonorar in Höhe von 35,00 € in Rechnung stellen.

Unter besonderen Umständen bin ich bereit Ermäßigungen zu gewähren, bitte sprechen Sie mich an!

Abrechnung und Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in der Regel keine Kostenerstattung der Behandlung durch Heilpraktiker vor. Hier sind Zusatzversicherungen für Heilpraktiker interessant.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Kranken- versicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse noch einmal an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Kranken-Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Behandlungen sind immer abhängig von dem jeweiligen Tarif, aber derzeit schon als Standardleistung bei den meisten privaten Versicherungsverträgen im Angebot enthalten.
Des Weiteren werden ein Teil der Laborleistungen von uns und / oder vom jeweiligen Labor selbst in Rechnung gestellt. Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt oder Sie haben die Möglichkeit der Überweisung.